Preise / AGB

Dol­metschen ist eine an­stren­gen­de Auf­ga­be, die höchste Kon­zen­tra­tion sowie in­ten­si­ve Vor­be­reitung er­fordert. Daher arbeiten wir in der Regel im Zwei­er­team, bei langen Simul­tan­ein­sätzen sogar zu dritt, und wechseln uns etwa alle 20 Mi­nu­ten ab. Konse­kutiv, also in die Pau­sen hinein, kön­nen wir al­lein ar­bei­ten.

Rechts die Au­torin dieser Zeilen
Das Ge­hirn wird da­bei in einer Art und Wei­se gefordert, dass kein(e) Dol­met­scher:in fünf Tage die Woche bei den Kun­den ar­beiten kann. Wir haben oft mehrere Fächer stu­diert, außer­dem an einer Dol­met­scher­schu­le oder einem ent­spre­chen­den Stu­dien­gang den Beruf er­lernt.

Unsere Honorare verleichen Sie da­her bitte mit dem, was andere hochqua­li­fi­zierte Spezialis­ten veranschlagen.

Jedes Projekt ist anders, daher lassen sich die Honorare für Dolmetsch­tage oder Be­ra­ter­tage­werke nicht pau­scha­li­sie­ren.

Wir möch­ten Ihnen ger­ne ein auf Ihr Projekt zu­ge­schnit­tenes Ange­bot un­ter­brei­ten, spre­chen Sie uns an! Mindest­ab­nah­me­zeit sind vier Stunden; ein nor­ma­ler Kon­ferenztag dauert sechs Stunden. Bei mehreren Tagen oder wenn ein Rah­men­ver­trag besteht, wird der Einzeltag u. U. günstiger.

 

Hier folgen die Kern­punkte meiner All­ge­meinen Ge­schäfts­be­din­gungen:

Sofern nichts anderes ver­einbart wurde, sind Kauf­preise sofort bei Lie­fe­rung der Ware fällig, also die Zah­lung Zug um Zug bei Lie­fe­rung, siehe § 271 BGB. So hal­te ich es auch.

Meine Rech­nungen sind bei Rech­nungs­erhalt fällig, bei Erst­kon­takt oder Privat­kunden sogar vor Ort.

Grundsätzlich bin ich als Verkäu­ferin mei­ner Dienst­leistungen diejenige, die ein Zahlungs­ziel setzt. Dabei verlängere ich die Zahlungs­frist der Kunden ge­le­gent­lich um ma­xi­mal 14 Tage und weise das mit Datum in der Rechnung aus. Nach Ab­­lauf dieses Da­tums bedarf es nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB kei­ner Mah­nung. Bei frist­ge­rech­ter und vor­fris­ti­ger Zah­lung gewä­hre ich kein Skonto.

Findet unsere Arbeit rein digital statt und/oder wird sie aufgezeichnet, fällt in der Regel zur Erschwerniskompensation bzw. aus ur­he­ber­recht­lichen Gründen eine Ex­tra­ver­gütung an. Auch Überstunden sind zu vergüten.

Alle Preise unserer Angebote verstehen sich plus gesetzlicher Mehr­wert­steuer und Spesen, sofern sie an­fallen, bei mit größeren Reisen verbundenen Ein­sätzen mit Pauschalen für den Ver­pflegungs­mehr­auf­wand. Reise- und andere damit verbun­de­nen Kos­ten trägt der Kunde. Sind wir länger für Sie unterwegs, berechnnen wir bran­chen­üb­lich eine Vergütung für diese Stun­den, die sogenann­ten frais d'app­roche / de dé­proche.

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Foto: Cécile Tollu-Polonowski